Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung
Für die politische Meinungsbildung ist die Gemeindeversammlung massgebend. An der Gemeindeversammlung hat jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger von Duggingen die Möglichkeit, über neue Reglemente, Budget und Rechnung sowie über grössere Investitionskredite zu beschliessen oder dem Gemeinderat Anträge zu stellen und diese durch die Stimmberechtigten als erheblich erklären zu lassen.
Aufgaben: Die Gemeindeversammlung beschliesst über neue Aufgaben der Gemeinde und über Investitionsvorhaben und -kredite.
Kompetenzen: Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.
Voraussetzungen: Alle in Duggingen wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind.