Parkieren auf Gemeinde- resp. Nebenstrassen

27.11.2024

Kennen Sie die Situation, Sie möchten in einer Strasse ohne markierte Parkfelder parkieren und entdecken kein Park- oder Halteverbot? Also stellen Sie Ihr Auto guten Gewissens ab. Sie kommen nacheiniger Zeit zurück und finden eine Parkbusse an der Windschutzscheibe.

Im Strassenverkehrsgesetz Art. 37 Abs. 2 und der Verkehrsregelverordnung Art. 19 ist das Parkieren von Fahrzeugen geregelt. Danach gilt Parkieren als das Abstellen eines Fahrzeugs, das nicht nur zum Ein-und Aussteigen von Personen oder dem Be- und Entladen dient. Das Parkieren ist unter anderem verboten an Orten, wo das Halten untersagt ist, auf ausserörtlichen Hauptstrassen, sowie auf innerörtlichen Hauptstrassen, wenn nicht genug Platz bleibt, um zwei Fahrzeuge sicher zu kreuzen. Zudem darf nicht auf Radstreifen, auf Brücken, näher als 20 Meter zu Bahnübergängen oder vor Zufahrten zu fremden Grundstücken geparkt werden. Auf engen Strassen ist das Parkieren nur auf einer Seite erlaubt, um die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge nicht zu behindern. Dabei ist stets platzsparend zu parken, ohne die Wegfahrt anderer Fahrzeuge zu blockieren.

Es ist jedoch nicht explizit festgelegt, wie viele Meter Platz für die Vorbeifahrt freigehalten werden müssen. Die VSS-Norm 640201 regelt jedoch diesen Aspekt und besagt, dass zum Kreuzen von PKW und LKW3.5 Meter Platz notwendig sind. Der minimal erforderliche Raum beträgt 3 Meter, da Fahrzeuge mit Sondergenehmigung eine Breite von bis zu 3 Metern haben können. Für Fahrzeuge ohne Sondergenehmigung liegt die maximale Breite bei 2.55 Metern.

Zur Orientierung: Ein Rettungswagen ist in der Regel 2.50 Meter breit, ein Feuerwehr-Tanklöschfahrzeug 2.55 Meter und PKW haben meist eine Breite zwischen 1.80 und 2.00 Metern, jeweils ohne Seitenspiegel.

Auf schmalen Strassen, ist das Parkieren somit nicht zulässig, wenn die erforderliche Mindestdurchfahrtsbreite von 3 Metern nicht gewährleistet ist. Dies gilt auch, wenn kein Parkverbot aufgestellt ist.

Sie sehen also, es ist wieder einmal nicht ganz einfach. In Duggingen sind die Strassen meist nur 4.50 Meter breit oder sogar schmaler. Daher besteht in den meisten Strassen faktisch ein Parkverbot –auch ohne Parkverbotsschilder.

Wir bitten Sie, diese Regeln zu beachten und in Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn (Einfahrten) entsprechend zu parkieren bzw. Ihren Besuch darauf hinzuweisen.

Ihre Gemeindeverwaltung